Darunter sind alle Maßnahmen und Vorschriften zu verstehen, die der Qualitätserhaltung des Fleisches dienen. Wildbret darf nicht in den Handel gebracht werden, wenn das Fleisch bedenklich zum Genuss für den Menschen sein könnte. Die Trichinenschau bei Wildschwein ist vorgeschrieben. Wer Wildbret ohne amtliche Untersuchung in den Handel bringt, macht sich strafbar.
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