Ausgangspunkt für alle Holzrauchkondensate ist zunächst der Rauch, der durch Verschwelen von Holz unter Luftzutritt hergestellt wird. Bei der nachfolgenden Behandlung werden im wesentlichen zwei unterschiedliche Verfahren angewendet:
Unmittelbare Kondensation des Rauches zu einer Flüssigkeit, dem Flüssigrauch.
Die unerwünschten Bestandteile, wie Teer mit den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, lassen sich entfernen. Dabei wird jedoch auch ein Teil der Aromastoffe eliminiert. Flüssigrauch kann z.B. mit Membranpumpen separat in die Kammern eingesprüht werden. Dabei entsteht eine Gasphase mit unsichtbarem Rauch.
Aufziehen des Rauches auf eine Trägersubstanz, die als solche oder als Lösung verwendet wird.
Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges oder festes Substrat „geräuchert”. In der einfachsten Form ist dieses Verfahren schon lange üblich, wenn der Hersteller von Fleischerzeugnissen vorgeräuchertes Material – Fleisch und Speck – verarbeitet.
Als flüssiges Substrat kommen Wasser, wässrige Lösungen oder Speiseöle in Frage. Auch für diese Produkte gelten die Einschränkungen, die bereits beim ersten Verfahren genannt wurden. Die unterschiedliche Lösbarkeit der Rauchbestandteile bedingt eine Selektion, wodurch die einzelnen Produkte ihr spezifisches Arome erhalten.