Das Datum, bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen dem Verbraucher zugeführt werden darf. In Deutschland ist ein Inverkehrbringen nach Ablauf des Verbrauchsdatums verboten. Bei mikrobiologisch leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch oder rohem Geflügelfleisch wird anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verbrauchsdatum angegeben, weil diese Lebensmittel eine unmittelbare gesundheitliche Gefahr für die Konsumenten sein könnten. Die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung lautet „Verbrauchen bis“.
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Fleischerei Technik 2/2011, S. 37