Der Internetpranger ist Teil des neuen Verbraucherinformationsgesetzes, das seit September 2012 gültig ist. Dieses Gesetz macht es möglich, dass Hygieneverstöße von Lebensmittelherstellern gegen das Gesetz leichter, schneller und kostenfrei von Verbrauchern eingesehen werden können, z. B. auf dem sogenannten Internetpranger, Plattformen, die zu diesem Zweck eingerichtet wurden. Diese Art der Veröffentlichung wurde allerdings nach lauten Protesten von diversen Gerichtshöfen geprüft und in einigen Bundesländern bereits wieder gestoppt.
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first class 10/12 S. 26