Die gute Hygienepraxis gilt als Voraussetzung für den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und wird deshalb auch als Basishygiene bezeichnet. Unter einer nachteiligen Beeinflussung wird nach § 2 (1) der LMHV verstanden, dass eine Ekel erregende oder sonstige Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln eintreten kann. Dies kann z. B. durch Mikroorganismen, Verunreinigungen, Temperaturen, tierische Schädlinge sowie durch Abfälle, Reinigungsmittel oder ungeeignete Behandlungs- und Zubereitungsverfahren geschehen. Durch Maßnahmen der guten Hygienepraxis, wie der Personal- und Betriebshygiene, sollen derartige nachteilige Beeinflussungen verhindert werden.