Tiere im Herkunftsbetrieb zu schlachten und ihnen so den mühsamen Transport zu ersparen – die Idee ist gut, scheiterte aber immer wieder an behördlichen Auflagen. In einem Gastbeitrag schildert Metzgermeister Philipp Sontag seine Sicht der Dinge und stellt dazu sein marktreifes Konzept ELYS vor.
Wir Metzgereibetriebe und Schlachthöfe verarbeiten Lebewesen zu Lebensmitteln – da ist im Umgang mit Tier, Fleisch und uns selbst Sorgfalt gefragt! Tiere, die für unsere Ernährung und unseren Genuss gehalten, geliebt und dann geschlachtet werden, verdienen unseren Respekt. Da beispielsweise Rinder sehr sensibel sind, ist der Transport zur Schlachtstätte manchmal ein Problem. Es geht dabei nicht ausschließlich nur um den Tierschutz, sondern auch um Arbeitsschutz. Wir können uns oft an mulmige Situationen im Schlachthaus erinnern, als wir dachten: „Dieses Rind hätte man leichter im Stall geschossen. Das wäre für das Tier und für uns wesentlich einfacher und ungefährlicher gewesen.“ Manchmal ist es aber einfach nur der Wunsch des Tierbesitzers, dass das Tier seinen letzten Weg in vertrauter Umgebung gehen darf.
Oft unerfüllbare Auflagen
Was dagegen sprach, war bisher immer die Hygieneverordnung auf EU-Ebene. Diese schrieb vor, dass grundsätzlich alle Schlachttiere lebend und bei bester Gesundheit in den Schlachtbetrieb gebracht werden müssen! Ich möchte nicht bezweifeln, dass das funktioniert, aber in manchen Fällen liegt im Transport und der besten Gesundheit der Widerspruch. Hegte man als Besitzer oder Metzger den Wunsch, ein Tier am Hof zu schießen, scheiterte dies an den fast unerfüllbaren Auflagen und es war, wenn überhaupt, nur unter viel Widerspruch, vereinzelt und mit sehr viel Aufwand möglich. Also: Dazu verbannt ein Nischengeschäft zu bleiben und nur den Tieren einzelner Enthusiasten vorbehalten.
Was ein Jäger darf…
Wir Metzger sind es mittlerweile gewöhnt, zu akzeptieren, was uns die Hygiene, der Arbeitsschutz, der Tierschutz und viele andere, an unserem täglichen Leben beteiligte Instanzen vorschreiben. Bei den meisten Vorgängen ist Verständnis unsererseits vorhanden, wobei das eben eine Frage der Perspektive ist. Ich wage einen Vergleich! Hierzulande darf ein Inhaber eines Jagdscheins nach oberflächlicher Ausbildung die Lebendbeschau quasi bei Dämmerlicht durch das Zielfernrohr durchführen und nach dem Aufbruch des Tieres im Wald, die seiner eigenen Fleischbeschau unterzogenen Innereien dort lassen. Stellt man dagegen, was ein in der Schlachtung ausgebildeter Metzger nicht darf, ist es manchmal schwer, dem Kontrolleur gegenüber sachlich zu bleiben. Die Verordnung verlangt…
Die ganzen Fachartikel von Philipp Sontag lesen können Sie hier in FH Fleischer-Handwerk 3/2023:
https://blmedien.aflip.in/FH_Fleischer_Handwerk_03_23.html#page/45