Der Bundestag hat das von dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Ebenso beschlossen wurden Änderungen im Baugesetzbuch beschlossen zur Erleichterung von Stallumbauten.
Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll zügig auf andere Tierarten, weitere Bereiche in der Verwertungskette etwa in der Gastronomie und den Lebenszyklus der Tiere ausgeweitet werden. Kritiker des Gesetzes führen aber an, dass damit auch bestehende nicht tierwohlgerechte Haltungsformen wie „Stall“ und „Stall+Platz“ legitimiert würden.
Fünf Haltungsformen
– Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt den gesetzlichen Mindestanforderungen.
– Stall+Platz: Den Schweinen steht mindestens 12,5 % mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten müssen über Raufutter, das zusätzlich zum Beschäftigungsmaterial gegeben wird, verfügen und sind durch verschiedene Elemente strukturiert. Dies können z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.
– Frischluftstall: Das Außenklima in jeder Bucht hat einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima. Die Schweine haben jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen.
– Auslauf/Weide: Den Schweinen steht ganztägig ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten. Der Auslauf darf für die erforderliche Dauer der Reinigung oder kurzzeitig, soweit dies im Einzelfall aus Gründen des Tierschutzes zwingend erforderlich ist, reduziert werden.
– Bio: Die Tierhaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Das bedeutet, Schweine haben eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall.
Gesetz zum Stallumbau
Zudem sei es durch den Beschluss des Gesetzes zum Stallumbau für tierhaltende Betriebe künftig einfacher, ihre Ställe an die tiergerechteren Haltungsformen anzupassen. Das Gesetz sieht eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf die Haltungsformen “Frischluftstall”, “Auslauf/Weide” oder “Bio” umzustellen. Tierhalter müssen ihre Bestände dazu nicht verringern. Möglich wird zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen kann als das Altgebäude. Damit bleibt die Tierhaltung auch während der Baumaßnahmen für einen Ersatzstall möglich. Beide Gesetze werden voraussichtlich am 7. Juli 2023 im Bundesrat behandelt, sind dort aber nicht zustimmungspflichtig.
Statement des Ministers
Dazu Bundesminister Cem Özdemir erklärt: „Damit ist der Umbau der Tierhaltung nach Jahren der Krise und vielen Anläufen bei Kennzeichnungen endlich eingeleitet. Weniger Tiere besser halten und eine gute wirtschaftliche Perspektive für unsere Landwirtinnen und Landwirte, darum geht es uns. Auch künftig soll gutes Fleisch aus Deutschland kommen. Wir fangen mit Schweinefleisch an, nehmen Schritt für Schritt weitere Tierarten hin und auch weitere Vertriebswege. Damit stärken wir auch den Tierschutz. Hinter dem Gesetz stecken Vorarbeiten, darunter die Leistungen der Borchert-Kommission und der Zukunftskommission Landwirtschaft. Zum Tierhaltungskennzeichen gehört für mich auch eine Herkunftskennzeichnung. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen wissen, wie ein Tier gehalten und wo es gehalten wurde. So können sie eine informierte Kaufentscheidung treffen und aktiv regionale Wertschöpfung und hohe Umwelt- und Tierschutzstandards unterstützen.”