Laut einer entsprechenden Verordnung des Landes Hessen vom 2. April 2022 gibt es keine coronabedingten Beschränkungen für Veranstaltungen mehr. D. h., es entfallen Tests, Impf- oder Genesenen-Nachweise sowie die Maskenpflicht während der IFFA.
Informationen zur Veranstaltungsdurchführung ab dem 2. April 2022 unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens (SARS-CoV-2)
Coronavirus-Basisschutzverordnung
Seit dem 2. April 2022 gilt in Frankfurt am Main die Coronavirus-Basisschutzverordnung des Landes Hessen, die keinerlei Beschränkungen mehr für Veranstaltungen vorsieht. Für Veranstaltungen auf dem Gelände bzw. in den Gebäuden der Messe Frankfurt entfallen somit folgende coronabedingten Auflagen:
– Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen
– Testpflicht vor Betreten des Geländes
– Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen
– Strikte Abstands- und Hygieneregeln
– Generelle Maskenpflicht
– Auflagen für Standbau oder Bestuhlungen
– Einschränkungen bei Bewirtungen
– Erstellung von individuellen Hygienekonzepten
– Genehmigung durch das Gesundheitsamt Frankfurt am Main
Eigene Verantwortung
In den Vordergrund rückt bei den Basisschutzmaßnahmen das eigenverantwortliche Handeln jeder Person, sich oder andere keiner unangemessenen Infektionsgefahr auszusetzen. Die Messe Frankfurt hat, um alle Gäste, Teilnehmer, Veranstalter, Servicepartner und auch das eigene Personal zu schützen, den Betrieb entsprechend der aktuellen Situation angepasst. So werden die Lüftungsanlagen mit einem möglichst hohem Frischluftanteil betrieben, der dennoch energetischen Vorgaben gerecht wird. Angepasste Reinigungsintervalle und Desinfektionsmittelspender schaffen zusätzliche Sicherheit.
Die Messe Frankfurt empfiehlt:
Gedrängesituationen nach Möglichkeit meiden, oder situativ eine medizinische Maske zu tragen.
Mit einer vorsorglichen und regelmäßigen Selbsttestung auf das SARS-CoV-2-Virus das Risiko für sich und andere zu miniemieren.
Gleiches gilt für eine Coronavirus-Impfung, die die Risiken eines schweren Krankheitsverlaufs, sowie die Infektionsgefahr für Sie selbst und andere minimiert.
Allgemeiner Hinweis: Die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (in dieser Fassung zunächst gültig bis zum 25.05.2022) sieht vor, dass der jeweilige Arbeitgeber, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen für die individuellen Arbeitssituationen seiner Mitarbeiter festlegt. Dies gilt auch für alle Veranstaltungen sowie deren Auf- und Abbau.
Hinweise zur Einreise: Eine Einreise von Messeteilnehmern aus dem Ausland ist grundsätzlich möglich. Teilnehmer einer Messe werden als Geschäftsreisende mit wichtigem Grund angesehen. Mehr Infos zum Thema Einreise für Teilnehmer von deutschen Messen gibt es auf der Website des AUMA, Verband der Deutschen Messewirtschaft.