BGN-Sicherheitstipp: Anforderungen an die Desinfektion
Die hygienischen Ansprüche an die Lebensmittelwirtschaft sind hoch und alle Branchen setzen Mittel zur Desinfektions ein – Tag für Tag. Die aktuelle Pandemie hat diese Anforderungen noch gesteigert und es gibt kaum mehr einen Ort, an dem keine Desinfektionsmittel zu finden sind, um Hände oder Flächen zu behandeln.
Gut ist: Es hat sich ein neues Verständnis zum Thema Desinfektion entwickelt. Häufig aber gibt es Fragen, welche Mittel geeignet sind und wo sie wie eingesetzt werden können.
Welches Mittel einsetzen? Desinfektionsmittel-Liste
Gunar Gramlich (Bild o.), Sicherheitsexperte bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), gibt in der aktuellen Ausgabe der BGN-Zeitschrift „Akzente“Auskunft. Sein Fazit: Zunächst Anforderungen an das eingesetzte Mittel klären und Auswirkungen auf die Nutzer bewerten, unbedingt die Anwendungshinweise des Herstellers beachten und Produkte verwenden, die geprüft und zertifiziert sind. Denn die sind bei bestimmungsgemäßer Verwendung wirksam und nicht gesundheitsschädlich.
Von folgenden Stellen gelistete Mittel erfüllen die Anforderungen:
• Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) www.dlg.org
• Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) www.dvg.net
• Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO) www.iho.de
• Robert Koch-Institut (RKI) www.rki.de
• Verbund für Angewandte Hygiene e. V. (VAH) vah-online.de
Eine Datenbank zugelassener Biozid-Produkte findet man auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: www.baua.de