Unter der Beachtung der Maskenpflicht und Abstandsregeln können Kunden unabhängig vom Impf- oder Genesenstatus in weiterhin ohne 2G-Regel in Handwerksmetzgereien einkaufen. Diese Betriebe zählen zu Geschäften des täglichen Bedarfs und sind – bis auf das gastronomische Angebot – von der 2G-Regel zur Eindämmung der Corona-Pandemie ausgenommen. Von Bundesland zu Bundesland unterscheiden sich diese Regeln aber.
Maßnahmen beschlossen
Insbesondere in den bisher stark von der Corona-Pandemie betroffenen Bundesländern im Osten und Süden des Landes wurden schon strengere Maßnahmen beschlossen und gelten. Auch andere Bundesländer haben die Regeln verschärft. So gilt in Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen unter anderem wieder eine Flächenbeschränkung von einem Kunden pro 10 m² Verkaufsfläche. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gilt in der Gastronomie insbesondere im Innenbereich fast überall die 2G+-Regel. Bei Fragen können sich Unsichere gerne an die jeweiligen Landesinungsverbände des Fleischerhandwerks wenden.
Abzuwarten gilt es natürlich die Entwicklung bei den Inzidenzzahlen generell sowie eine mögliche stärkere Ausbreitung der sogenannten Omikron-Mutation des Corona-Virus, von der auch in Deutschland bisher einige Fälle bestätigt wurden. Experten in Großbritannien gehen davon aus, dass sich diese Mutation schnell auf der britischen Insel gegen die bisher vorherrschende Delta-Variante durchsetzen wird. Weitere Informationen gibt es auch beim Deutschen Fleischer-Verband.