Noch reichlich Beratungsbedarf zum Arbeitsschutzkontrollgesetz
Die Verschiebung der Schlussberatungen im Deutschen Bundestag über die Änderungen im Arbeitsschutzkontrollgesetz zeige, dass die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD noch erheblichen Beratungsbedarf haben. „Wir sind sehr froh, dass sich die Bundestagsabgeordneten mit der Rechtssicherheit und den möglichen Konsequenzen des aktuellen Gesetzentwurfs auseinandergesetzt haben“, sagt die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der Fleischwirtschaft (VDF) Dr. Heike Harstick. „Leider konnten wir unseren Sachverstand zum Referentenentwurf weder im Vorfeld einbringen, noch war die Fleischwirtschaft als die am meisten betroffene Branche zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss Anfang Oktober eingeladen.“
Der VDF wende sich „nicht gegen ein Werkvertragsverbot in den Kernbereichen der Fleischwirtschaft“. Die Fleischwirtschaft bestehe aus einer Vielzahl kleiner und mittelständischer, fast ausschließlich familiengeführter Unternehmen sowie einzelnen großen Konzernen. Alle Unternehmen wären von den neuen gesetzlichen Regelungen für die Fleischwirtschaft betroffen. Und das unabhängig davon, ob sie bisher mit oder ohne Werkverträge gearbeitet haben.
VDF sieht „Zerschlagung arbeitsteiliger Strukturen“
Die Unternehmen tragen dem VDF zufolge „zu einem großen Teil bereits die volle Verantwortung für die bei ihnen Beschäftigten“. Dort, wo bislang Werkverträge eingesetzt würden, seien die Unternehmen aktuell dabei, auf Festanstellungen überzugehen. Dieser Prozess solle bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verschärfungen im Arbeitsschutz sowie für die Unterbringung von Beschäftigten würden vom VDF mitgetragen.
Sowohl das vorgesehene Verbot der Zeitarbeit als auch das im Gesetzentwurf verklausuliert formulierte Kooperationsverbot hätten dagegen „nichts mit Arbeitsschutz zu tun“. Beides würde „ausschließlich in Richtung Zerschlagung arbeitsteiliger Strukturen“ zielen.
Das Verbot von Zeitarbeit verhindere saisonale Produktion wie beispielsweise zur Grillsaison, wo in kurzer Zeit für einen vorübergehenden Zeitraum zusätzliches Personal benötigt werde. Dies gehe nur mit dem Einsatz von Zeitarbeitskräften. Denn für befristete Anstellungen ließen sich keine Bewerber finden und Arbeitszeitkonten seien in dem notwendigen Ausmaß keine Lösung. „Den betroffenen Unternehmen wird die nötige Flexibilität genommen, um sich im europäischen Wettbewerb behaupten zu können“, ist Dr. Heike Harstick überzeugt.