Unternehmen können Nährwertkennzeichen ab November rechtssicher verwenden
Der Weg für die flächendeckende Nutzung des Nutri-Score ist frei. Heute hat auch der Bundesrat der entsprechenden Verordnung der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, zugestimmt. Die Ministerin hatte entschieden, dieses System als erweitertes Nährwertkennzeichen auf der Vorderseite von Verpackungen in Deutschland einzuführen. Die Verordnung ermöglicht nun die rechtssichere Verwendung. Sie wird nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich Anfang November in Kraft treten.
Der Nutri-Score ermöglicht es, auf einen Blick die Nährwerteigenschaften eines Lebensmittels zu erfassen. Zudem lassen sich so verschiedene Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihres Nährwertes vergleichen.
Klöckner: Ein wichtiger Baustein unserer Ernährungspolitik
Julia Klöckner: „Die Einführung des Nutri-Score ist ein wichtiger Baustein unserer Ernährungspolitik in Deutschland, ein wichtiger Schritt hin zu einem stärkeren Bewusstsein beim Lebensmitteleinkauf und gegen versteckte Dickmacher. Für die Verbraucher schaffen wir Orientierung auf den ersten Blick, unterstützen sie damit, ihr Konsumverhalten an die persönliche Situation anzupassen. Sie sollen wissen können, was sie essen – mit dem Mehr an Information ermöglichen wir eine gesündere Ernährung. Zudem bleibt die Nährwerttabelle auf der Rückseite erhalten.
Von den Unternehmen erwarte ich, dass sie Farbe bekennen und ihr Sortiment umfassend kennzeichnen. Sie müssen Transparenz schaffen, es den Verbrauchern so ermöglichen, ihre Erwartungen an ein Produkt mit der zusammenfassenden Nährstoff-Bewertung des Nutri-Score abgleichen zu können.“
Infokampagne für Verbraucher und Unternehmen
Die Einführung des Kennzeichens begleitet das Bundesernährungsministerium mit einer umfassenden Informationskampagne für die Verbraucher und die Unternehmen. Unter www.nutri-score.de stehen Informationen, Expertenmeinungen, Antworten auf häufig gestellte Fragen, eine Erkläranimation sowie Publikationen zur Verfügung.
Die nationale Einführung von erweiterten Nährwertkennzeichen ist nach geltendem EU-Recht nicht verpflichtend möglich. Demgemäß gilt auch in Frankreich oder Belgien der Nutri-Score nicht verpflichtend, ebenso wenig wie etwa das Keyhole-System in Skandinavien. Mit der Unterstützung vieler weiterer Mitgliedstaaten setzt sich Klöckner daher für die Einführung einer einheitlichen Nährwertkennzeichnung in der EU ein.
Um eine Harmonisierung voranzubringen, hat die Ministerin im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft kürzlich Diskussionen zu diesem Thema eingeleitet. Ziel ist es, bei der Sitzung des EU-Agrarrats im Dezember, gemeinsame Schlussfolgerungen der Mitgliedsstaaten zu erreichen.
Nutri-Score vom grünen A bis zum roten E
Hintergrund: Die fünfstufige Farb-Buchstabenkombination des Nutri-Score reicht von einem grünen A bis zum roten E und zeigt den Nährwert eines Lebensmittels an. Innerhalb einer Produktgruppe trägt ein Lebensmittel mit grüner A-Bewertung eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein Produkt mit rotem E.