UPDATE: Die dritte Corona-Testreihe bei Müller Fleisch hat 16 positiv getestete Beschäftigte ergeben. Als Konsequenz daraus lässt das Landratsamt die Arbeitsquarantäne zum 08. Juni 2020 auslaufen. Dies gilt für alle bei Müller Fleisch arbeitenden Personen. Besondere Abstandsregeln, das permanente Tragen von Mundschutz, der Gesundheitscheck beim Betreten der Firmengebäude und viele Maßnahmen mehr behalten nach wie vor ihre Gültigkeit. „Für die Menschen, die für und mit uns arbeiten ist das eine große Entlastung und wir alle sind erleichtert, dass das Landratsamt zu dieser Entscheidung gekommen ist“, sagt Geschäftsführer Martin Müller.
„Die Entbehrungen der vergangenen Wochen, die so eine Arbeitsquarantäne mit sich bringt, waren für viele unserer Beschäftigten sehr hart. Wir haben die Auflagen des „Pandemieplans 2.0“ erfüllt und werden diese auch weiterhin umsetzen“, ergänzt Geschäftsführer Stefan Müller. „Nun können wir alle an den allgemein gültigen Lockerungen partizipieren. Darauf freuen wir uns.“
Ursprüngliche Meldung vom 25. Mai 2020:
Pandemieplan in Birkenfeld nach Corona-Ausbruch: Landratsamt erlässt Verfügung, Obergrenze für Belegung der Unterkünfte. Nach einem massiven Ausbruch des Coronavirus am Standort von Müller Fleisch in Birkenfeld laufen nun die behördlichen Aufräumarbeiten. Mit einem Pandemieplan wollen das Landratsamt Enzkreis und das betroffene Unternehmen die Lage in den Griff bekommen. Müller Fleisch hatte in den vergangenen Wochen für Negativschlagzeilen gesorgt, weil sich über ein Viertel der 1.100 dort Beschäftigten mit dem Coronavirus angesteckt hatte. Als Hauptursache für die Infektion gilt die Unterbringung von Saison- und Gastarbeitern in Gemeinschaftsunterkünften.
Verfügung geht über den Müller-Plan hinaus
Wie angekündigt, hat die Kreisverwaltung weite Teile des neuen Pandemieplans von Müller Fleisch (Pandemieplan 2.0) als förmliche Anordnung verfügt. In wichtigen Punkten geht sie dabei über den Pandemieplan hinaus. „Die Maßnahmen betreffen generell alle bei Müller Fleisch Beschäftigten, also explizit auch die bei Subunternehmern angestellten“, wie Erster Landesbeamter Wolfgang Herz betont. Festgeschrieben wird in dem Bescheid unter anderem eine wöchentliche Berichtspflicht der Firma. Dort muss sie eventuelle Verstöße gegen die Auflagen auflisten und beschreiben, wie sie dagegen vorgegangen ist.
Im Rahmen einer Begehung am Mittwoch vergangener Woche hatten sich Vertreter verschiedener Stellen um Verbraucherschutz-Dezernent Dr. Daniel Sailer ein Bild vor Ort verschafft. Dabei waren auch verschiedene Punkte festgestellt worden, bei denen die Experten Verbesserungsbedarf sehen. Einige der wesentlichen Anordnungen:
• Mindestabstand und Maskenpflicht
„Eine der wirksamsten Maßnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung mit SARS-CoV-19 besteht in der Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zu anderen Menschen“, heißt es in der Begründung der Verfügung. Das Landratsamt hat deshalb die ausnahmslose Einhaltung eines Abstandes von 1,5 Metern im Betrieb verbindlich angeordnet. Zudem ist für die Beschäftigten auf dem Betriebsgelände permanent das Tragen eines normgerechten Mund-Nasenschutzes Pflicht. Für jede Schicht muss Müller Fleisch den Beschäftigten einen solchen Schutz zur Verfügung stellen und kontrollieren, dass er auch getragen wird.
• Einzelzimmer-Regelung und Melderecht
Um insbesondere in den Sammelunterkünften die Infektionsmöglichkeiten zu reduzieren, muss für dort wohnende Mitarbeiter – auch solche, die bei einem Subunternehmer angestellt sind – ab 31. Juli 2020 grundsätzlich ein Einzelschlafraum zur Verfügung stehen. Zimmer teilen dürfen sich nur Partner oder enge Familienangehörige. Für einen ersten Schritt haben die Beteiligten vier Wochen Zeit: Bis zum 22. Juni muss die Zimmerbelegung auf maximal zwei Personen reduziert werden. Das Gesundheitsamt, auch das steht in der Anordnung, muss auf Nachfrage jederzeit über die Wohnanschrift der im Betrieb Arbeitenden unterrichtet werden.
• Quarantäne, Entry Screening und Tests
Die Untersuchung aller Menschen, die das Betriebsgelände betreten, soll beibehalten werden. Bei diesem Entry Screening wird unter anderem Fieber gemessen. Wer Krankheits-Symptome zeigt, darf nicht aufs Gelände, sein Name muss dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Die vorgesehene dritte Reihentestung wird Müller Fleisch in eigener Verantwortung durchführen und für positiv Getestete und für Kontaktpersonen der Kategorie 1 Quarantänestationen einrichten – und finanzieren. Für die Quarantäne selbst gelten die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI).
„Keine unzumutbare Einschränkung der Geschäftstätigkeit“
„Die angeordneten Maßnahmen sind sowohl in Bezug auf die Beschäftigten als auch hinsichtlich des Gesundheitsschutzes der Gesamtbevölkerung geeignet und erforderlich“, sagt Dezernent Sailer und beruft sich auf das Votum der Fachleute. Er sieht auch „keine unzumutbare Einschränkung der Geschäftstätigkeit für Müller Fleisch; die Alternative wäre, den Betrieb komplett einzustellen“.
Dass seit dem 12. Mai 2020 keine neuen Fälle registriert worden seien, gibt für Vize-Landrat Herz „durchaus Anlass zur Hoffnung“. Mit der Anordnung wolle der Kreis eine mittelfristige Lösung erreichen – im Sinne des Infektionsschutzes und im Interesse der Firma und der Beschäftigten. „Mit diesem Maßnahmenpaket setzen wir bereits wichtige Punkte aus dem auf Bundesebene gerade erst beschlossenen Arbeitsschutzprogramm um“, so Herz.
Müller Fleisch: „Immer offen für weitere Verbesserungen“
Müller Fleisch unterstützt die Maßnahmen zum Arbeitsschutz in der Fleischindustrie sowohl vor Ort als auch generell. „Wir passen unsere Produktionsprozesse ständig an und sind immer offen für weitere Verbesserungen zum Wohle der bei uns arbeitenden Menschen“, sagt Martin Müller, Geschäftsführer von Müller Fleisch, „wir nehmen unsere Verantwortung als Familienunternehmen in der Region sehr ernst – das haben wir immer getan.“