Der VDF erachtet den Kabinettsbeschluss zum Verbot von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft ab 2021 als „höchst fragwürdig“.
Laut übereinstimmenden Medienberichten hat das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch, 20. Mai 2020, verschiedene Regelungen zum Arbeitsschutz in der Fleischwirtschaft sowie ein Verbot von Werkverträgen für Fleischunternehmen beschlossen.
Die vorgesehenen Ergänzungen zum tatsächlichen Arbeitsschutz werden vom Verband der Fleischwirtschaft (VDF) unterstützt. Ein Verbot des Werkvertragswesens sei allerdings keine Arbeitsschutzmaßnahme und hinsichtlich der gewünschten Wirkungsweise sowie der gesetzlichen Umsetzbarkeit in Frage zu stellen.
„Willkürliche Diskriminierung“
Das Verbot von Werkverträgen zur Erledigung bestimmter Tätigkeiten in Fleischbetrieben, die eine bestimmte Größenordnung überschreiten, seit eine „willkürliche Diskriminierung“. Es bleibe abzuwarten, wie die Beschlüsse in einem Gesetz umgesetzt werden sollen und ob eine solche Regelung Bestand haben kann.
Der VDF habe Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihren Fachministern einen sehr konkreten Fünf-Punkte-Plan vorgelegt, wie die in Kritik stehenden Bedingungen verbindlich und bundeseinheitlich geregelt werden könnten. Die Abschaffung von Werkvertragsbeschäftigung für die Fleischwirtschaft sei dagegen „vollkommen unangemessen, um die in der Kritik stehenden Sachverhalte zu regeln“.