Corona-Krise: Der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) gibt einen Überblick über die Zuschussprogramme von Bund und Ländern.
Am 27. März hat der DFV eine erste Übersicht über die Zuschussprogramme der Bundesländer im Zusammenhang mit der Corona-Krise versandt. Inzwischen liegen auch die Regelungen für die Bundeszuschüsse vor. Darüber hinaus hat der Verband die Landesprogramme nach neuesten Informationen überarbeitet und ergänzt. Hier gibt es eine Übersicht über die Zuschussregelungen in den einzelnen Bundesländern.
Wichtige Hinweise zur Inanspruchnahme der Zuschüsse
• Die Gewährung der Zuschüsse ist durchweg an mehr oder weniger strenge Auflagen geknüpft. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In praktisch allen Fällen sind jedoch umfassende Erklärungen abzugeben, dass im Unternehmen eine durch die Corona-Krise verursachte Problemlage eingetreten ist. Teilweise ist die Erklärung durch eine Eidesstattliche Versicherung zu ergänzen. Der Hinweis über die rechtlichen Folgen eines Subventionsbetrugs ist vielerorts zu finden.
• Noch nicht abschließend geklärt ist die steuerliche Behandlung der Zuschüsse. Derzeit deutet vieles darauf hin, dass die Zuschüsse in vollem Umfang der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen (je nach Unternehmensform). Für Unternehmen, die Gewinneinbrüche oder Verluste verzeichnen, wird das vermutlich keine große Rolle spielen. Die Verpflichtung, die Zuschüsse in der Steuererklärung anzugeben, könnte aber dazu genutzt werden, eine unberechtigte Inanspruchnahme der Zuschüsse aufzudecken.