Für die Systemketten Obst, Gemüse, Kartoffeln sowie Fleisch und Fleischwaren sind die diesjährigen Stichprobenaudits gestartet. Der Durchführungszeitraum erstreckt sich wie in den vorherigen Jahren von Juli bis Dezember. Neu in diesem Jahr ist, dass alle Stichprobenaudits erstmalig vollständig unangekündigt durchgeführt werden. Die Standorte werden ohne vorherige Kontaktaufnahme zum Betriebsleiter, Ansprechpartner oder Bündler auditiert.
Die zusätzlichen Kontrollen werden von der QS-Geschäftsstelle ausgewählt und von neutralen Zertifizierungsstellen durchgeführt. Die Kosten für die Durchführung der Stichprobenaudits trägt QS. Sollten Systempartner die Durchführung des Stichprobenaudits generell ablehnen, entscheidet die Zertifizierungsstelle, ob die vorgebrachte Begründung nachvollziehbar und ausreichend ist. Im Fall einer begründeten Auditablehnung wird das Stichprobenaudit nicht durchgeführt. Sollte das Audit ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt werden, wird es mit einem “General-K.O.” bewertet, was zum Verlust der Zulassung und zur Einleitung eines Sanktionsverfahrens führen kann.
Stichprobenaudits erfolgen zusätzlich zu den an- und unangekündigten Audits, die gemäß der Prüfsystematik durchgeführt werden. Außer bei K.O.-Bewertungen haben diese keine Auswirkungen auf die Auditfrequenz oder den Status des Betriebs.