Auf behördliche Anordnung und in Gegenwart der Polizei wurde eine Produktionsstätte für Hackfleischspieße (Döner) umgehend vorläufig geschlossen. Das meldete swp.de. Die Anordnung erfolgte durch das Veterinäramt Göppingen. Lebensmittelkontrolleure, Amtstierärzte und Vollzugsbeamte des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz überprüften den Betrieb. Aufgrund der Feststellung von Straftatbeständen wurde die Polizei hinzugezogen.
Zu den festgestellten Hygienemängeln zählten etwa durch alte Fleischreste verunreinige Mischer und Scheibenschneider, gereinigte Dönerspieße zum Wiederbestücken, die teilweise stark mit alten Lebensmittelresten verunreinigt waren sowie erheblich fettig verunreinigte Messer, Schalter und Bedienelemente. Die Mängel lagen wiederholt vor und eine Behebung dieser sei zuvor behördlich angeordnet worden. Zudem habe sich der Betrieb teilweise in einem baufälligen und nicht mehr zu reinigenden Zustand befunden.
Name bald öffentlich?
1,5 Tonnen Fleischerzeugnisse seien auf Anordnung der Entsorgung zugeführt worden. Restliche Fleischspieße vor Ort wurden vorläufig beschlagnahmt und versiegelt. Der Betrieb kann erst nach einer Klärung der Verantwortlichkeiten sowie einer Behebung der Mängel sowie einer Abnahme durch die Behörde weitergeführt werden. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Ebenso ist eine Nennung des Namens des Betriebes möglich. Diesbezüglich gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Frist von 14 Tagen, bevor das passiert. Nach einer Prüfung, ob der Name genannt werden kann, endet diese Frist am 20 Juni 2019. Nach einer neuen Gesetzeslage kann die Behörde in schweren Fällen den Namen des beanstandeten Betriebes nennen. Entsprechende Listen über solche Betriebe gibt es bei Landratsämtern.