(Nicht nur) Das Bayerische Umweltministerium schiebt Tierexporten in Drittländer außerhalb der EU einen Riegel vor.
Das Bayerische Umweltministerium hat am Mittwoch, 13. März 2019, ein komplettes und dauerhaftes Verbot von Transporten in 17 Staaten außerhalb der EU verkündet. Außerdem soll eine zentrale Export-Stelle die Veterinärämter unterstützen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber dazu: „Transportplanungen, Adressen und Navigationsdaten müssen plausibel und nachprüfbar sein. Nur dann können Tierexporte genehmigt werden. Daneben werden wir auch die Haltungs- und Schlachtbedingungen in denjenigen Drittstaaten aufmerksam beobachten, die mit Tierschutzverstößen in Zusammenhang gebracht werden.”
Die Front gegen die qualvollen, oft tage- oder wochenlangen Tiertransporte wird in Deutschland offenbar immer breiter. In Bayern im Visier: Transporte nach Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan. Tierexporte dorthin sollen dem bayerischen Umweltminister zufolge nur noch dann genehmigt werden, wenn Transportpläne, Adressen und Navigationsdateb vorliegen.
Die Hürden für Qual-Transporte werden höher
Ähnliche Bestrebungen gibt es in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Im nördlichsten Bundesland stehen 14 Staaten auf dem Tiertransport-Index. Das Umweltministerium in Kiel vereinbarte mit Exporteuren, zukünftig Transportrouten unter dem Tierschutzaspekt zu prüfen. In Hessen gilt bis Mitte April ein vorläufiges Exportverbot. In Nordrhein-Westfalen sind Tiertransporte in Drittländer nur noch dann erlaubt, wenn Daten zu Routen, Versorgungsstationen und Temperaturen vorliegen.
Die Tierschützer machen weiterhin gegen die Qual-Transporte vor allem von Zuchtrindern mobil. „Es ist dringend notwendig, dass die Abfertigungspraxis so schnell wie möglich bundesweit einheitlich erfolgt und keine Exporte in Drittländer genehmigt werden, wenn nicht gewährleistet werden kann, dass alle tierschutzrechtlichen Bestimmungen bis zum Zielort eingehalten werden“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Außerdem muss sichergestellt sein, dass bei der Schlachtung mindestens der Standard der EU-Schlachtverordnung vorausgesetzt werden kann.“
In Konsequenz dieser Forderungen sollten aus Sicht der Tierschützer keine Transporte mehr in die Türkei, Länder des Nahen Ostens, die Maghreb-Staaten sowie die zentralasiatischen Länder der ehemaligen Sowjetunion starten. Der Handel mit Schlachttieren sollte durch den Export von Fleisch und – im Fall von Zuchttieren – durch den Export genetischen Materials ersetzt werden.
Brandbrief an Ministerin Julia Klöckner
Anfang März haben außerdem die zuständigen Fachminister aus Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern an Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) einen gemeinsamen Brief geschrieben. Darin fordern sie schärfere Regeln für Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten.
Innerhalb von zwei Wochen haben zudem über 25.000 Personen einen vom Deutschen Tierschutzbüro an die zuständigen Landesminister gerichteten Eil-Appell gegen Tiertransporte in Drittländer unterstützt. Das Schreiben fordert die politischen Entscheidungsträger zum sofortigen Aussetzen von Tiertransporten dieser Art auf. Ferner sollten sie eine bundesweit einheitliche Regelung für ein Verbot solcher Exporte erarbeiten.
Auch immer mehr Landkreise gegen Tierexporte
Zusätzlich appellierte die Tierschutzorganisation in einem Schreiben an alle Veterinärämter in Deutschland, keine Exporte in Drittländer mehr zu genehmigen. Die bisherige Resonanz der Ämter zeigt, dass immer mehr Landkreise mitziehen. Der Saalekreis (Sachsen-Anhalt) und die Mecklenburgische Seenplatte (Mecklenburg-Vorpommern) lassen keine Tiertransporte dieser Art mehr zu. Sie unterstützen auch die aktuellen Tiertransport-Moratorien bzw. Verbote in Schleswig-Holstein, Hessen und Bayern.
Darüber hinaus fordere der Großteil der Tierärzte von den politischen Entscheidungsträgern klare, tierschutzgerechte Regelungen und dränge auf ein allgemeines Verbot von Exporten in Länder außerhalb der EU. Das Deutsche Tierschutzbüro erwartet von einem vom Bundeslandwirtschaftsministerium geplanten Treffen aller verantwortlichen Minister eine einheitliche Regelung für ein komplettes Verbot von Transporten in Drittländer. Ein derartiges Treffen in ihrem Ministerium plant Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) offenbar noch vor der Agrarministerkonferenz der Bundesländer im April 2019 in Landau.
Beihilfe zur Tierquälerei…
Dass der momentane Umgang mit Tiertransporten in Drittländer die gesetzlich festgelegten Tierschutzverordnungen nicht erfüllt, hält auch ein Fachartikel von Christoph Maisack und Alexander Rabitsch mit dem Titel „Zur Plausibilitätsprüfung nach Artikel 14 (1) a) ii) anlässlich der Genehmigung langer grenzüberschreitender Transporte in Drittstaaten“ aus dem Jahr 2018 fest. Die Autoren stellen darin klar, dass eine Nichtanwendung des Artikel 14 den Straftatbestand der Beihilfe zur Tierquälerei erfüllen könnte.