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Haftung und Verantwortlichkeit von Lebensmittelunternehmen
23. November 2017
Beim Umgang mit Lebensmitteln sind von den Verantwortlichen zahlreiche gesetzliche Vorschriften zu beachten. Beispielsweise enthalten die Verordnung der (EG) Nr. 178/2002 (Basis-Verordnung) sowie das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) umfangreiche Regelungen zum Schutz der Gesundheit des Verbrauchers und zum Schutz vor Täuschung. Nach dem deutschen Produkthaftungsrecht ist grundsätzlich derjenige haftbar, der ein Produkt in den Verkehr bringt – gegebenenfalls sogar unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Um den Schutz der Gesundheit der Verbraucher zu gewährleisten, sind die Verantwortlichen verpflichtet, die Qualität ihrer Produkte ständig zu kontrollieren und zu sichern. Hierüber haben sie im Rahmen einer Dokumentation Nachweise zu führen. Dieses Seminar führt anhand von Fallbeispielen in die Haftungsregelungen – insbesondere die Produzentenhaftung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie des Produkthaftungsrechtes – ein.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.taw.de/ver/50522002H7